Häufige Fragen
Fragen und Antworten: Allgemeine Fragen / Anmeldung
Wann sollte ich Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen?
Sobald als möglich! Warte nicht bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Denn auch bei einer Fehlgeburt hast Du Anspruch auf Hebammenhilfe und Beratung. Am besten wenn Du nach dem positiven Schwangerschaftstest einen Termin beim Gynäkologen hattest, der die Schwangerschaft bestätigt hat, suchst Du Dir eine Hebamme. Damit hast Du frühzeitig Beratung und bei Beschwerden direkt Hilfe.
Kann ich mich jederzeit bei Dir mit einem Problem melden?
Ja, das kannst Du! Telefonisch oder auch schriftlich. Sei aber nicht enttäuscht wenn du mich nicht sofort erreichst. Bei Kursen oder Hausbesuchen ist mein Handy aus, damit ich ungestört ganz auf die jeweilige Betreuung eingehen kann, oder ich bin mit meiner eigenen Familie beschäftigt. Ich melde mich gerne zwischen den Besuchen oder nach meiner Tour zeitnah bei Dir zurück. Ich habe keine Bereitschaftsdienste wie die Rettungsleitstelle und werde dafür auch nicht bezahlt. Bei einem Notfall (unaufschiebbares Problem, in der sofort Hilfe benötigt wird) wendest Du Dich bitte direkt an die Rettungsleitstelle oder das nächstliegende Krankenhaus.
Was ist, wenn Du im Urlaub bist? Hast Du eine Vertretung?
Wir Hebammen brauchen natürlich Urlaub als Erholungs- und Exklusivzeiten für die Familie. Mein Haupturlaub gebe ich Dir rechtzeitig bekannt. In aller Regel habe ich eine feste, liebe Kollegin die für mich die Betreuungen für diese Zeit übernimmt. Nur in Ausnahmefällen musst Du Dich selbst um eine Urlaubsvertretung kümmern.
Begleitest Du auch Hausgeburten?
Nein, leider nicht mehr! Mein Herz schlägt für Hausgeburten. Aber in den letzten Jahren ist die Versicherung für uns Hebammen sehr teuer geworden. Dazu kommt, dass auch meine Familie, meine Kinder mich brauchen. Die Bereitschaft für eine Hausgeburt zieht sich über einen Zeitraum von 5 Wochen, in der eine Hebamme jederzeit erreichbar und einsatzbereit sein muss. Das kann ich derzeit nicht leisten. Ich berate Dich aber gerne zu diesem Thema.
Wie nehme ich Kontakt zu Dir auf?
Schreibe mir eine E-Mail oder spreche mir auf meinen Anrufbeantworter (Tel.-Nr. 07441 950392). Wir können dann einen Termin für ein Telefonat ausmachen. Hebammenarbeit findet bei den Familien zuhause statt, deshalb bin ich bei mir zuhause schwer erreichbar. Sobald ich Deine Hebamme bin, bekommst Du meine Mobilnummer und darfst Dich übers Handy melden.
FAQ Allgemein
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Fragen und Antworten: Schwangeren-Vorsorge
Wie kann ich mich in der Schwangerschaft noch besser auf die Geburt und das was kommt vorbereiten?
Indem Du meine angebotenen Kurse besuchst, in denen Du alles Wichtige lernst. Natürlich spricht nichts dagegen, Dich darüber hinaus zu belesen. Hier geht es zur Übersicht.
Darf ich Vorsorge bei einer Hebamme machen?
Ja, natürlich! In den Mutterschaftsrichtlinien ist festgelgt, dass Hebammen berechtigt sind Vorsorgen bei Schwangeren durchzuführen.
Machst Du auch Ultraschall-, Blut- und Urin-Untersuchungen?
Ja und nein! Die Ultraschall-Untersuchungen unterliegen ausschließlich der ärztlichen Tätigkeit. Blutdruck messen, Blutentnahmen, das Untersuchen des Urins mache ich aber ebenso, wie das Hören der Herztöne, Feststellen der Lage des Kindes im Bauch und die entsprechende Beratung dazu.
Ab welcher Woche macht eine Hebamme Vorsorge-Untersuchungen?
Vom Beginn der Schwangerschaft an; allerdings ohne Ultraschall. Die Herztöne höre ich von außen erst ca. der 12.-16. Schwangerschftswoche ab.
Macht es Sinn die ärztlichen Vorsorgen mit der Hebammenvorsorge abzuwechseln?
Ja. Eine gute Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Gynäkologen und freiberuflichen Hebammen ist sehr wichtig, damit Du die bestmögliche Betreuung und Begleitung in der Schwangerschaft hast.
FAQ Vorsorge
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<< Allgemein | Wochenbett >>
Fragen und Antworten: Wochenbett
Wann besuchst Du mich das erste Mal nach der Geburt?
Wenn Du aus dem Krankenhaus entlassen und zuhause angekommen bist, ist es meist mittags. Wir telefonieren erstmal, ob an diesem Tag noch ein Besuch notwendig ist. Meist beginnen meine Besuche am Tag nach der Entlassung.
Wie oft besuchst Du mich im Wochenbett?
Das Wochebett dauert 8 Wochen und so lange komme ich regelmäßig in unterschiedlichen Abständen zu Dir nach Hause. Die Zeit nach der Geburt ist eine sehr intensive Zeit und daher werde ich Dich anfangs jeden Tag, danach alle 2-3 Tage besuchen. Sobald Du Dich sicher fühlst und Du keine besonderen Beschwerden hast, besuche ich Dich ein mal pro Woche. Die Wochenbettsbetreuung gestalten wir Hebammen ganz individuell, so wie der Bedarf unterschiedlich für jede Mama besteht. Bei Besonderheiten wie Frühgeburt, ist das Wochenbett auf 12 Wochen verlängert.
Wer übernimmt die Kosten für das Wochenbett?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Besuche bis zu 12 Wochen nach der Geburt.
Kannst Du mich auch bei Stillproblemen nach dem Wochenbett unterstützen?
Während der ganzen Stillzeit hast Du Anspruch auf Hebammenhilfe. Solltest Du Probleme beim Stillen haben, werden wir diese gemeinsam besprechen und eine Lösung finden. Auch beim vollständigen Abstillen darfst Du Dich an mich wenden.
Hast Du sonst noch Tipps für mich in diesen ersten 8 Wochen nach der Geburt?
Diese erste Zeit als Familie stellt Euch vor ganz neue und unbekannte Herausforderungen. Teilweise fühlst Du Dich bzw. Ihr Euch durch die neuen Eindrücke, Herausforderungen, Verpflichtungen und Aufgaben als Mutter/Eltern überfordert. Alles ändert sich von heute auf morgen. Sei gelassen und spreche mich auf Deine Sorgen und Ängste an. Wir finden gemeinsam Lösungen.
Die Freude über das neue Leben, Eltern sein zu dürfen, sollte immer im Vordergrund stehen und dies werde ich Dir/Euch immer wieder vermitteln und für Euch da sein.
Hilfst Du mir auch wenn es mir psychisch oder seelisch nicht so gut geht?
Ich stehe Dir mit Rat und Tat bei allen Sorgen oder Problemen zur Seite. Wir können über alles was Dich belastet sprechen. Sollte das nicht ausreichend sein, finden wir gemeinsam eine entsprechend spezielle Betreuung für Dich.
Fragen und Antworten: Stillen
Wie lange darf ich mich bei Stillproblemen bei Dir melden?
Solange Du stillst, hast Du Anspruch auf Stillberatungen. 8 Stillberatungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Solltest Du mehr Beratungen benötigen, finden wir eine passende Lösung.
Darf ich mich auch bei Fragen rund um Ernährung oder Schlafen bei Dir melden?
Ja, das darfst Du. Bezüglich Ernährungsberatung oder Einführung zur Beikost berate ich Dich gerne. Auch beim Thema Schlafen kannst Du den ein oder anderen Tipp von mir bekommen.
FAQ Stillen
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<< Wochenbett | Kurse >>
Fragen und Antworten: Kurse
Wie kann ich mich für einen Kurs bei Dir anmelden?
Eine Onlinenameldung ist nicht möglich. Bei Deiner Anfrage bezüglich der Betreuung durch mich, werde ich mit Dir im Rahmen eines ausführlichen Telefongespräches über die Teilnahme an gewünschten Kursen sprechen und Dich einplanen.
Kann ich mich auch für einen Kurs anmelden, wenn Du mich nicht betreust?
Eine Onlinenameldung ist nicht möglich, da Plätze vorrangig für Frauen reserviert sind, die ich selbst im Wochenbett betreue. Manchmal sind kurzfristig noch Plätze frei. Du siehst jedoch die Anzahl freier Plätze beim jeweiligen Kurs und kannst mich bei Interesse gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und so dann noch bei einem Kurs teilnehmen.
Wo finden die Kurse statt?
Meine Kurse finden in meinem Kursraum in Waldachtal Lützenhardt statt. Aufgrund der derzeitigen Lage bin ich derzeit im Rathaus in Hörschweiler, da können wir die Abstandsregeln besser einhalten. Wenn sich die Lage bessert, finden die Kurse wieder in meinen Räumlichkeiten statt. Sollte es erforderlich sein, führe ich auch Online-Kurse durch (Stichwort: Corona).
Ist die Kursanmeldung verbindlich?
Die Kursanmeldung ist verbindlich und die Teilnehmeranzahl auf 10 beschränkt, welche in der Regel auch erreicht wird. Leider kann ich nicht allen Kursanfragen nachkommen und Frauen, die ich nicht selbst betreue, den Teilnahmewunsch an einem Kurs nicht immer erfüllen. Zudem ist die Durchführung eines Kurses mit hohem Aufwand (zzgl. Vor- und Nachbereitung) verbunden und die Kursgebühr im Verhältnis recht gering. Diese Umstände machen deutlich, wie wichtig es ist, die Kurse mit der Gesamtteilnehmerzahl durchzuführen.
Warum muss ich eine Kaution bezahlen?
Von der Krankenkasse bekomme ich nur die Kurseinheiten bezahlt, an denen Du teilgenommen hast. Damit ich keine finanziellen Nachteile durch Dein Fernbleiben habe, erhebe ich eine Kaution. Somit sichere ich mir die komplette Kursgebühr. Ich bitte daher um Verständnis, dass am ersten Kurstag eine dem Kurs entsprechend angepasste Kaution von Dir hinterlegt werden muss! Diese Kaution erhälst Du nach Absolvierung aller Kurseinheiten zurück. Solltest Du nicht an allen Terminen teilgenommen haben, wird die Kaution entsprechend gekürzt.
Zum Verständnis: Wenn Du einen Kurs, z. B. an der Volkshochschule, gebucht hast und einen Termin nicht wahrnehmen kannst, bekommst Du das Geld auch nicht zurück, da der Aufwand mit oder ohne Dich genau der gleiche ist. Kurzfristig kann ich keine Teilnehmerin durch eine andere ersetzen.
Wenn ich von Dir betreut wurde, habe ich dann automatisch einen Platz im Rückbildungskurs?
Die Frauen, die im Geburtsvorbereitungskurs waren, haben sicher einen Platz im Rückbildungskurs. Alle Frauen, die von mir im Wochenbett betreut wurden ohne Vorbereitungskurs, haben auch einen Platz in der Rückbildung; manchmal aber mit etwas Wartezeit.
FAQ Kurse
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